Zum Belegen der Fortbildungspflicht lt. MTD-Gesetz §11d (60 Stunden in 5 Jahren) müssen Sie die Teilnahmebestätigungen der absolvierten Seminare aufheben. Im MTD-Gesetz werden keine Angaben zur (Nicht-)Berücksichtigung von Fortbildungsveranstaltungen gemacht. Einen freiwilligen Nachweis über die Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung stellt das MTD-CPD-Zertifikat dar.