Fortbildungspflicht und MTD-CPD-Zertifikat
Das MTD-CPD-Zertifikat dient dem freiwilligen Nachweis der kontinuierlichen beruflichen Entwicklung (CPD) der Angehörigen aller sieben Sparten des gehobenen medizinisch technischen Dienstes (MTD).
Mit dem MTD-CPD-Zertifikat (PLUS) können Physiotherapeut*innen mit nur einem Dokument belegen und präsentieren, dass sie ihrer Fortbildungsverpflichtung nachgekommen sind.
Das MTD-CPD-Zertifikat belegt die Erfüllung der gesetzlichen Mindestanforderung, mit dem MTD-CPD-Zertifikat PLUS wird die doppelte Menge an CPD-Punkten und damit die freiwillige Erfüllung eines höheren Qualitätsanspruchs nachgewiesen.
Schaffen Sie sich einen Überblick mit der Kurzversion der MTD-CPD-Richtlinie oder informieren Sie sich gänzlich und lesen Sie die vollständige aktuelle MTD-CPD-Richtlinie. Diese beinhaltet ab Seite 5 auch den Fort- und Weiterbildungskatalog, der auflistet, welche Lern- und Bildungsmethoden im Detail angerechnet werden können. Sie finden diese ebenfalls im Download-Bereich.
Informationen für Antragsteller*innen
Physio Austria stellt die MTD-CPD-Zertifikate für Physiotherapeut*innen aus. Kosten entstehen hierfür im Rahmen einer Mitgliedschaft nicht. Von Nichtmitgliedern wird (im Vorfeld) ein Kostenersatz für die Bearbeitung des Antrages und für die Ausstellung eines Zertifikats in der Höhe von 320 Euro eingehoben. Angehörige anderer MTD-Berufe wenden sich bitte an den jeweiligen Verband.
Für einen Antrag auf das MTD-CPD-Zertifikat (sowie PLUS) füllen Sie bitte das Formular (im Download-Bereich unter www.physioaustria.at verfügbar/digital nutzbar) vollständig aus und übermitteln uns dieses unterschrieben gemeinsam mit den erforderlichen ergänzenden Unterlagen (in Kopie/als Scan).
- Per Mail: office@physioaustria.at
- Per Post: Lange Gasse 30/1, 1080 Wien
- Per Fax: 01 587 99 51-30
Es ist mit einer Bearbeitungszeit von vier Wochen bei vollständig eingereichten Unterlagen zu rechnen – bei Unvollständigkeit verlängert sich der Fristenlauf. Bitte beachten Sie diesen Zeitrahmen sowie die Relevanz des Ausstellungsdatums auch hinsichtlich potentieller Einreichungen des Zertifikats (z.B. Sozialversicherungsträger, Dienstgeber*in).
Allgemeine Informationen
Das MTD-CPD-Zertifikat wird seit 1. Jänner 2012 nach einheitlichen Richtlinien, entwickelt von der Arbeitsgruppe Bildung und Forschung von MTD-Austria, vergeben.
Im Zuge der Quantifizierung der gesetzlich geregelten Fortbildungspflicht laut MTD-Gesetz, welche im Herbst 2016 in Kraft getreten ist, hat sich die Arbeitsgruppe Bildung und Forschung von MTD-Austria mit einer umfangreichen Evaluierung und Überarbeitung der MTD-CPD-Richtlinie befasst. Mit 1. September 2018 hat die überarbeitete MTD-CPD-Richtlinie Gültigkeit.